Newsletter März 2024

1. Unberechtigter Steuerausweis in Rechnungen an Endverbraucher

Erteilt ein Kleinunternehmer eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, schuldet er diese in Ausnahmefällen nicht an das Finanzamt. Dies gilt nur bei Leistungen an einen Endverbraucher. Da Endverbraucher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist insoweit das Steueraufkommen nicht gefährdet. Das BMF hat sich mit Schreiben vom 27.2.2024 (III C 2 –S 7282/19/10001) dem EuGH-Urteil vom 08.12.2022 (C-378/21) angeschlossen.

2. Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen Festkaufpreis und gewinn- bzw. umsatzabhängigen Kaufpreis

Der BFH hat mit Urteil vom 09.11.2023 (IV R 9/21) entschieden, dass die neben dem Festkaufpreis zu leistenden gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern sind. Die variablen Kaufpreisbestandteile erhöhen damit nicht den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn und werden so der begünstigten Besteuerung für Veräußerungsgewinne entzogen.

3. Kapitalertragsteuer erbschaftsteuerlich keine Nachlassverbindlichkeit

Die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag auf eine vor dem Tod des Erblassers beschlossene Gewinnausschüttung, die danach an den Erben ausgezahlt wurde, hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 02.11.2023 (3 K 2755/22) nicht als Nachlassverbindlichkeit angesehen. Diese mindert somit nicht den steuerpflichtigen Wert der Bereicherung des Erben.