2. Erhöhung der Minijobgrenze
Bei Arbeitnehmern, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, erhöht sich zum 01.01.2026 die Geringfügigkeitsgrenze. Ab diesem Zeitpunkt beträgt sie 603,00 Euro.
Das liegt an der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,82 Euro auf 13,90 Euro zum 01.01.2026 und der gesetzlich festgelegten Koppelung der Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 7.236,00 Euro.
3. Anhebung der Entfernungspauschale auf 0,38 Euro ab dem 1. Kilometer
Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wurde auf 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer erhöht. Dies führt insbesondere bei längeren Arbeitswegen zu einer steuerlichen Entlastung im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Die erhöhte Entfernungspauschale gilt im Übrigen auch für Erstattungen der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Bitte achten Sie darauf, die Tage im Homeoffice dahingehend zu kürzen.
Vorsicht: Diese Regelung gilt nicht für Reisekosten!
4. Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages und der Ehrenamtspauschale
Sowohl der Übungsleiterfreibetrag als auch die Ehrenamtspauschale wurden angehoben. Der Übungsleiterfreibetrag beträgt nun 3.300,00 Euro und die Ehrenamtspauschale 960,00 Euro ab 2026. Personen, die nebenberuflich oder ehrenamtlich tätig sind, können dadurch höhere Einnahmen steuerfrei vereinnahmen. Dies betrifft unter anderem Tätigkeiten in Vereinen, sozialen Einrichtungen oder im gemeinnützigen Bereich.
5. Anhebung Freibeträge/Pauschbeträge und das Kindergeld zum 01.01.2026
| Grundfreibetrag |
12.348,00 € |
| Kindergeld je Kind monatlich |
259,00 € |
| Kinderfreibetrag je Elternteil |
3.414,00 € |
BEA-Freibetrag je Elternteil (für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) |
1.464,00 € |
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleibt unverändert bei 4.260,00 €. Für jedes weitere Kind, das die Voraussetzungen erfüllt, erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240,00 €.
6. Selbst getragene Stromkosten bei Dienstwagen
Übernimmt ein Arbeitnehmer Kosten für einen betrieblichen Dienstwagen, stellt sich regelmäßig die Frage nach der steuerlichen Behandlung. Dies betrifft insbesondere Stromkosten für das Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen, z. B. beim Laden zu Hause. Hierzu ist ein neues BMF-Schreiben ergangen und ersetzt das bisherige Schreiben aus dem Jahr 2020.
Ab 2026 müssen für den steuerfreien Ersatz zwingend Aufzeichnungen über den heimischen Verbrauch geführt werden. Erforderlich ist dazu ein Einzelnachweis der Strommenge für den Dienstwagen mit einem gesonderten stationären oder mobilen Stromzähler, beispielsweise einem Wallbox- oder fahrzeuginternen Stromzähler.
Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Kosten steuerlich berücksichtigt und vom Arbeitgeber pauschal erstattet werden. Eine saubere vertragliche und abrechnungstechnische Gestaltung ist hierbei besonders wichtig.
7. Neue Aktivrente – lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen
Mit der Einführung der sogenannten Aktivrente sollen Anreize geschaffen werden, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter beruflich tätig zu bleiben.
- Lohnsteuer: Einkünfte aus der Weiterbeschäftigung sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Im Rahmen der Aktivrente sind jedoch steuerliche Entlastungen vorgesehen, die die Weiterarbeit attraktiver machen sollen.
- Sozialversicherung: Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind regelmäßig rentenversicherungsfrei, können aber freiwillig weiter Beiträge zahlen und dadurch ihre spätere Rente erhöhen. In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht weiterhin Beitragspflicht.
- Vorteile für Arbeitgeber: Unternehmen können erfahrene Fachkräfte länger binden. Je nach Ausgestaltung können sich zudem Vorteile bei den Sozialversicherungsbeiträgen ergeben.
Die korrekte lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Umsetzung ist entscheidend, um Nachzahlungen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Gerne beraten wir Sie zu den individuellen Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Aktivrente.