Die Banken führen ab Oktober 2025 neue Sicherheitsmaßnahmen gegen Überweisungsbetrug ein. Sie gleichen die Daten der Überweisung zukünftig ab, indem der Empfängername und die IBAN auf Stimmigkeit geprüft werden. Was selbstverständlich klingt, ist noch kein Standard. Bislang spielte der Empfängername bei einer Überweisung keine Rolle, sondern nur die IBAN selbst. Ein Ampelsystem der Banken soll die Sicherheit erhöhen.
Praxistipp:
Seit April 2025 steht das digitale Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder für die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung (DaBPV) zur Verfügung. Für Bestandsfälle haben Arbeitgeber zum 1. Juli 2025 einen Initialabruf vorzunehmen. Diese Pflicht geht mit einer Übergangszeit von sechs Monaten einher.
Der Beitragshöhe der Pflegeversicherung ist seit Juli 2023 abhängig von der Anzahl der Kinder des Arbeitnehmers.
Die Kinderanzahl wird in der Höhe übermittelt, in der sie der Meldebehörde bzw. dem Finanzamt vorliegt. Der Datenbestand ist allerdings nicht vollständig, da z. B. Adoptivkinder, im Ausland lebende Kinder oder Kinder, die bei Einführung des ELSTAM-Verfahren im Jahr 2011 bereits 18 Jahre waren, nicht enthalten sind.
Praxistipp:
Laut Umfragen sollen rund 10 Millionen Bürger Kryptowerte besitzen. Bekanntermaßen wird darauf gesetzt, Bitcoins und andere Kryptowährungen möglichst mit Gewinnsteigerungen verkaufen zu können. Ein aktuelles BMF-Schreiben vom 06.03.2025 gibt neue Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Auszeichnungspflichten ab dem Jahr 2025 vor.
Wer Kryptowährungen besitzt und damit handelt, muss künftig mehr Nachweise erbringen. Oft werden die Währungen über ausländische oder dezentrale Handelsplattformen gehandelt. Deshalb besteht für Steuerpflichtige eine erweiterte Mitwirkungspflicht, die vorsieht, die Sachverhalte eigenständig aufzuklären und Beweismittel zu besorgen.
Folgende Daten müssen bei Käufen und Verkäufen erfasst werden:
Praxistipp: