Nachbericht zum Vortrag: GoBD - Neue Spielregeln für die Buchführung!

Vortrag: GoBD - Neue Spielregeln für die Buchführung!

Am 28. April 2016 stellten Herr Steuerberater Ralph Tischner und Frau Steuerberaterin Anja Wilde die neuen Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung, Kassenführung und Datenarchivierung vor. Diese hat das  Bundesministerium der Finanzen in einer ellenlangen Verwaltungsanweisung festgelegt.

Zu Beginn zeigte Frau Wilde die grundlegenden Regeln einer ordnungsgemäßen Buchführung und was sich ab jetzt ändert bzw. verschärft.

Tenor: „Eine Buchführung muss nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Alle Buchungen müssen wahr und klar sein, vollständig, richtig, zeitnah aufgezeichnet und verbucht sowie unveränderbar sein.“

Zusätzlich stellte Frau Wilde dann dar, welche Unterlagen wie lange aufbewahrt werden müssen. Hier zeigte sie, welche Rechtgrundalgen für wen gelten, die jeweils eigen Regularien für Aufbewahrungszeiträume haben. Im Regelfall ist eine 10-Jährige Aufbewahrung der richtige Wert.

Herr Tischner stieg im Anschluss gleich mit dem meist problembehafteten Thema ein: Kassenführung und GoBD!

Welche Kasse ist für welchen Betrieb geeignet, und welche Probleme entstehen, wenn man die Falsche im Einsatz hat. Hier wird es die meisten Probleme in der Praxis geben. Der ein oder andere Zuhörer erkannte hier erst, dass er mit seinem bisherigen System wohl in der Zukunft nicht weiterarbeiten könnte. Registrierkassen, so Herr Tischner, die keine dauerhafte elektronische Speicherung von Daten ermöglichen, sind nur noch dieses Jahr einsetzbar, da es hier eine Übergangsfrist bis 31.12.2016 gibt.

Die Auswirkung der neuen GoBD merkt man in der Betriebsprüfung. Hier zeigte Herr Tischner kurz den Ablauf einer solchen in der Zukunft. Ebenso erläuterte er die Folge bei Verstößen, in der Regel „Zuschätzung und Steuerhinterziehung“!

Den langen und sehr anspruchsvollen Vortrag rundete der Referent dann mit einem sehr praktischen Thema ab, die elektronische Rechnung. Welche Formen der „ordnungsgemäßen elektronischen Rechnung“ gibt es und wie muss mit so einer Rechnung verfahren werden, damit alle steuerlichen Vorgaben erfüllt sind.

Im Anschluss wurden von den Teilnehmern noch einige Fragen gestellt, die uns die Schwierigkeit bei der sinnvollen Umsetzung dieser Finanzamtsmeinung zeigten.

Für mehr Informationen sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner oder mit einem Kollegen aus der Geschäftsführung!

Den Vortrag zum download finden Sie hier!

Die Liste mit Gesetzen, aus denen sich Aufzeichnungspflichten ergeben, finden Sie hier!

 

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