Neuer vereinfachter Wechsel von Steuerklasse V in Steuerklasse IV

Die persöhnliche Steuerklasse ist für jeden Arbeitnehmer der ELStAM-Datenbank hinterlegt, die der Arbeitgeber vor Erstellung der Gehaltsabrechnung elektronisch abruft. Bei Heirat wird bei beiden Ehegatten automatisch aus der Steuerklasse I die Steuerklasse IV.

Auf gemeinsamen Antrag können die Eheleute rückwirkend die Steuerklassenkombination III/V erhalten. Ein weiterer Steuerklassenwechsel im laufenden Jahr ist möglich.

Den Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV kann ab 2018 auch ein Ehepartner alleine beantragen. Damit wird auch für den anderen Ehepartner zwingend die Steuerklasse IV erteilt.

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