Steuer-ID für Bezug von Kindergeld nicht vergessen!

Zum Jahreswechsel wird das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag erhöht.
Zu beachten gilt es hierzu jedoch, dass die Familienkasse ab dem Jahr 2016 die Steuer-Identifikationsnummern von Kindern und Eltern benötigt.

Darum muss die Steuer-ID desjenigen Elternteils, der das Kindergeld erhält, sowie die Steuer-ID des Kindes, für das Kindergeld beantragt wurde, bei der Familienkasse angegeben werden. Dadurch soll eine Doppelzahlung von Kindergeld vermieden werden.

Die Steuer-ID muss ebenfalls für Kinder mitgeteilt werden, die vor 2008 geboren wurden (Einführung der Steuer-ID im Jahr 2008) und für die noch Kindergeld bezogen wird.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Kindergeldkasse die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes (und Ihre eigene) bereits vorliegen hat, können Sie telefonisch bei der Familienkasse nachfragen (kostenlose Telefonnummer: 0800/4555530).

Sollte Ihre ID oder die Ihres Kindes, noch fehlen, so teilen Sie der Familienkasse die entsprechende Steuer-ID schriftlich mit. Die Steuer-ID des Kindes hat das Bundeszentralamt für Steuern an die Eltern verschickt. Die eigene ID finden Eltern auf dem Einkommensteuerbescheid, der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung oder im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern.

Anders als in vielen Berichten beschrieben, gibt es noch keinen Grund zur Hektik!
Die Familienkasse akzeptiert auch ein Nachreichen der ID während des Jahres 2016. Dann müssen die ID-Nummern jedoch vorliegen, um nicht in Gefahr zur Rückzahlung oder Verweigerung der Auszahlung zu geraten.

Bei Neuanträgen werden die ID-Nummern von Kind und Eltern zukünftig direkt abgefragt.

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