Torwarttrainer kann die Kosten eines Sky-Bundesliga-Abos als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Vor dem FG Düsseldorf klagte der Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins, der die Kosten für das Paket "Fußball Bundesliga" seines Sky-Abonnements als Werbungskosten geltend machen wollte. Er begründete, dass er diesen Teil seines Abonnements beruflich genutzt habe, da er sich diverse Fußballspiele ansehen muss, um im Fußballgeschäft auf dem Laufenden zu bleiben. Das FG lehnte im ersten Rechtsgang den Werbungskostenabzug ab (Urteil v. 14.9.2015, 15 K 1712/15 E) und begründete, dass die Zielgruppe des Pakets "Fußball Bundesliga" kein Fachpublikum, sondern die Allgemeinheit sei. Es verglich das Paket mit einer Tageszeitung.
Doch der BFH folgte dieser Argumentation im Revisionsverfahren nicht und entschied, dass es sich hier um Werbungskosten handeln kann, wenn das Abo tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt werde (Urteil v. 16.1.2019, VI R 24/16, vgl. Kommentierung).
Das Verfahren wurde an das FG Düsseldorf zurückverwiesen, welches im zweiten Rechtsgang zugunsten des Klägers entschied.
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