Zum Jahreswechsel 2015/2016 gab es wieder viele Änderungen im Bereich der Lohnbuchhaltung. Hier die wichtigsten Neuerungen:
Beitragsbemessungsgrenzen: jährlich monatlich
Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung 74.400,00 € 6.200,00 €
Krankenversicherung/Pflegeversicherung 50.850,00 € 4.237,50 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze allgemein 56.250,00 € 4.687,50 €
Beitragssätze:
Krankenversicherung allgemein 14,60 %
• Arbeitnehmer zahlen zusätzlich einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung 2,35 %
• Zuschlag für Kinderlose 0,25 %
Rentenversicherung 18,70 %
Arbeitslosenversicherung 3,00 %
Insolvenzgeldumlage 0,12 %
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