Ab Juli 2019 wird das DSBD eingeführt.
Arbeitgeber übermitteln seit 01.12.2010 Änderungen der Betriebsbezeichnung, Anschrift, Namen und Kommunikationsdaten des Ansprechpartners und der Korrespondenzadresse mit dem Datensatz Betriebsdaten (DSBD).
Die Einführung verschiedener Abgabegründe zum 01.06.2012 führte jedoch nicht zur erwarteten Reduzierung der Fehlerquote und auch nicht zu einer erhöhten Zahl an Änderungsmitteilungen seitens der Arbeitgeber. Zur Verbesserung der Meldequalität wurde eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Bundesagentur für Arbeit gegründet.
Ab dem 01. Juli 2019 wird nun das optimierte Verfahren „DSBD“ (Datensatz Betriebsdatenpflege) für die Mitteilung geänderter Betriebsdaten eingeführt. Die Mitteilung betrieblicher Änderungen auf anderem Weg als dem Datensatz Betriebspflege stellt nach einer Übergangszeit von drei Monaten ebenso wie eine unterlassene oder verspätete Mitteilung von Änderungen per DSBD eine ordnungswidrige Handlung dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
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