Dauerfristverlängerung – Dieser Begriff ist Vielen bekannt. Aber was steckt dahinter?

Hier einige Hintergrundinformationen:
Mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung wird der Abgabetermin der Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat verlängert.

Unternehmen, deren Vorjahressteuer mehr als 7.500,00 EUR beträgt und die somit die UStVA monatlich abgeben, müssen in Verbindung mit der Dauerfristverlängerung eine
USt-Vorauszahlung leisten. Die USt – Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr und wird mit der
Dezember - Buchhaltung abgegeben.
Gleichzeitig wird die letzte Sondervorauszahlung mit der Dezember – Buchhaltung verrechnet.

Wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr weniger / gleich 7.500 EUR beträgt, ist das Kalendervierteljahr Voranmeldungszeitraum und Sie müssen keine
USt – Sondervorauszahlung leisten.

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