Zusätzliche Ermäßigung für die private Kfz-Nutzung von Elektrofahrzeugen
Die entsprechende Regelung wurde in den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2018 mit aufgenommen und soll ab dem 01.01.2019 wirksam werden.
Die geplante Regelung besagt, dass bei nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafften Elektrofahrzeugen (ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben, sowie extern aufladbare Elektrohybridfahrzeuge) als Bemessungsgrundlage für die pauschale Bewertung der privaten Kfz-Nutzung nur die Hälfte der Anschaffungskosten berücksichtigt werden.
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