Referentenentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

Im Rahmen der von der Bundesregierung gestarteten Wohnraumoffensive soll durch steuerliche Anreize der Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment in die Tat umgesetzt werden. Dies soll durch die Einführung einer Sonderabschreibung erfolgen. Hintergrund ist der Mangel an bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen. Gemäß der Einschätzung des Gesetzgebers kann nur durch verstärkten Wohnungsneubau diese Nachfrage gedeckt werden. Die Maßnahme zielt vorwiegend auf private Investoren ab.

Die Eckpunkte des Referentenentwurfes des Bundesministeriums der Finanzen vom 04.09.2018 lauten wie folgt:
-       Jährliche Sonderabschreibung bis zu 5 Prozent (neben der regulären linearen Abschreibung)
-       Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den drei folgenden Jahren
-       Neubaumaßnahme auf Grund eines nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellten Bauantrags
-       Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 3.000 Euro je qm nicht übersteigen
-       Das Objekt dient im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken

Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigen Objektes – jedoch maximal 2.000 Euro je qm.

Die Sonderabschreibung ist ausgeschlossen, wenn dieselbe Investition unmittelbar mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten gefördert wurde.

Die Sonderabschreibung ist rückgängig zu machen, wenn im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden neun Jahres das Objekt nicht der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dient oder die Baukostenobergrenze von 3.000 Euro in den ersten drei Jahren durch nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten überschritten wird oder das Objekt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden neun Jahren veräußert wird und der Veräußerungsgewinn nicht der Einkommensteuer unterliegt.

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