Die wichtigsten Punkte zum Baukindergeld

Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?
Natürliche Personen, die
- selbstgenutztes Wohneigentum in Deutschland erwerben (Miteigentum ab 50% genügt),
- kein anderes Wohneigentum haben (selbstgenutzt oder vermietet; dabei sind Ferienwohnungen und Ferienhäuser unschädlich),
- kindergeldberechtigt sind,
- bei Antragsstellung mindestens 1 minderjähriges Kind haben und
ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von jährlich 75.000 € (zuzüglich 15.000 € je Kind) nicht überschreiten.


Was bedeutet Haushaltseinkommen?
Das Haushaltseinkommen ist das zu versteuernde Einkommen im Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung gemäß der Einkommensteuerbescheide (z.B. das zu versteuernde Einkommen für die Jahre 2015 und 2016 bei Eingang des Antrags 2018).
Dabei handelt es sich um die Zusammenrechnung der Einkommen des Antragstellers und des Partners (= Ehepartner, eingetragener Lebensgefährte oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft).

Was sind förderfähige Objekte?
- Neubauten bei Erteilung der Baugenehmigung vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020.
- Bestandsbauten bei notariellem Kaufvertrag vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020.
- Die geförderte Immobilie muss Hauptwohnsitz sein.
- Die Kosten für den Eigentumserwerb müssen bei Neubau oder Kauf, ohne Erwerbsnebenkosten, höher sein als die Förderung durch das     Baukindergeld. Der Erwerb von Verwandten zum symbolischen Preis wird nicht gefördert.
- Die Wohnfläche spielt keine Rolle.


Art und Höhe der Förderung?
Ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1.200 € für jedes bei Antragstellung im Haushalt lebende, minderjährige Kind, solange das geförderte Wohneigentum selbst genutzt wird, höchstens jedoch für 10 Jahre. Die jährliche Auszahlung wird immer im gleichen Kalendermonat ausbezahlt. Bei positiver Entscheidung über den Antrag erhält der Antragsteller eine Auszahlungsbestätigung mit Nennung des erstmaligen Auszahlungszeitpunkts.


Bis wann muss der Antrag gestellt sein?
Bei Einzug vor dem 18. September 2018 ist spätestens bis Jahresende, sonst innerhalb von 3 Monaten (!) nach Einzug, im Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Antrag zu stellen  (www.kfw.de/zuschussportal).
Es zählt das Einzugsdatum gemäß amtlicher Meldebestätigung.
Das Baukindergeld kann neben anderen KfW-Förderungen bezogen werden. Früherer Bezug von Eigenheimzulage für ein zwischenzeitlich veräußertes Objekt ist ebenfalls unschädlich.
Es gibt kein festes Fördervolumen. Das heißt, auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen werden keine Zuschüsse mehr zugesagt, sobald das Volumen verbraucht ist.


Welche erforderlichen Nachweise sind notwendig?
- Einkommensteuerbescheide (Antragsteller und Partner)
- Meldebestätigung
- Grundbuchauszug


Welche zusätzlichen Leistungen gibt es in Bayern?
Die Förderung gilt bundesweit, jedoch gibt es in Bayern zusätzlich:
- Bayerische Eigenheimzulage: 10.000 € einmalig (auch für Kinderlose)
- Baukindergeld Plus: 300 € pro Kind und Jahr über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt

 

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