Zum Jahreswechsel 2015/2016 gab es wieder viele Änderungen im Bereich der Lohnbuchhaltung. Hier die wichtigsten Neuerungen:

Beitragsbemessungsgrenzen:                                    jährlich           monatlich
Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung     74.400,00 €    6.200,00 €
Krankenversicherung/Pflegeversicherung              50.850,00 €    4.237,50 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze allgemein                     56.250,00 €    4.687,50 €
 
Beitragssätze:
Krankenversicherung allgemein 14,60 %
•   Arbeitnehmer zahlen zusätzlich einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung 2,35 %
•    Zuschlag für Kinderlose 0,25 %
Rentenversicherung 18,70 %
Arbeitslosenversicherung 3,00 %
Insolvenzgeldumlage 0,12 %

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