Zum Jahreswechsel 2017/2018 gab es wieder viele Änderungen im Bereich der Lohnbuchhaltung
Hier die wichtigsten Neuerungen:
Beitragsbemessungsgrenzen: jährlich monatlich
Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung 78.000,00 € 6.500,00 €
Krankenversicherung/Pflegeversicherung 53.100,00 € 4.425,00 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze allgemein 59.400,00 € 4.950,00 €
Beitragssätze:
Krankenversicherung allgemein 14,60 %
• Arbeitnehmer zahlen zusätzlich einen kassenindividuellen
Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung 2,55 %
• Zuschlag für Kinderlose 0,25 %
Rentenversicherung 18,60 %
Arbeitslosenversicherung 3,00 %
Insolvenzgeldumlage 0,06 %
Künstlersozialabgabe 4,2 %
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