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Unsere Zusammenfassung für Sie:

Änderungen im GbR-Recht: Durch das Gesetz zur Modernisierung der Personengesellschaften (MoPeG) hat sich die Rechtslage für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wesentlich verändert. Ein eigenes öffentliches Verzeichnis, das Gesellschaftsregister, wurde eingeführt, dessen Eintragung jedoch optional ist. Diese ist nur für bestimmte Rechtsgeschäfte wie den Erwerb von Grundbesitz oder Immaterialgüterrechten erforderlich. Neu ist ebenfalls, dass die GbR bei Ausscheiden eines Gesellschafters nicht mehr automatisch aufgelöst wird. Die interne Organisation der Gesellschafter kann im Gesellschaftsvertrag geregelt werden.

Neuregelung bei Photovoltaikanlagen: Ab 2023 müssen Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Erwerbstätigkeit nicht mehr dem Finanzamt melden.

Betrüger-Mails: Es werden gefälschte Mails im Namen der „Generaldirektion für Finanzen“ versendet, die zur Überweisung von Geld auffordern. Die Finanzverwaltung warnt ausdrücklich davor, solche Mails zu öffnen und betont, dass echte Zahlungsaufforderungen nur per Post oder über das ELSTER-Benutzerkonto verschickt werden.

Die Änderungen und Warnungen betreffen diverse Aspekte des Wirtschafts- und Steuerrechts und sollten von Betroffenen beachtet werden.

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