Branchenmindestlöhne im Dachdeckerhandwerk, Gebäudereinigung und Baugewerbe

Neue tarifliche Mindestlöhne gelten ab März 2018 für alle Beschäftigten
Im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung gelten seit dem 1.1.2018 neue tarifliche Mindestlöhne, die die Tarifparteien Ende 2017 ausgehandelt hatten. Das Bundeskabinett billigte nun die entsprechenden Mindestlohnverordnungen. Damit müssen die Branchenmindestlöhne auch in nicht tariflich gebundenen Betrieben gezahlt werden. Sie gelten auch für aus dem Ausland nach Deutschland entsandte Beschäftigte.
Dachdeckerhandwerk: Qualifikation entscheidend
Beim Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk wird erstmals nach dem Qualifikationsniveau unterschieden. Gelernte Dachdecker erhalten nun mindestens 12,90 Euro. Ungelernte mindestens 12,20 Euro. Die Laufzeit der Mindestlohnverordnung endet am 31.12.2019.
Gebäudereinigung: Ab Ende 2020 bundeseinheitlicher Mindestlohn
In den alten Bundesländern müssen Reinigungskräfte in der Innenreinigung mindestens 10,30 Euro pro Zeitstunde erhalten. In den neuen Bundesländern 9,55 Euro. Glas- und Fassadenreiniger steht ein Stundenlohn von mindestens 13,55 Euro in den alten Bundesländern und 12,18 Euro in den neuen zu. Die Lohnuntergrenze soll in den folgenden Jahren weiterhin ansteigen bis sie ab 1.12.2020 bundeseinheitlich bei 10,80 Euro für die Innenreinigung und 14,10 Euro für Glas- und Fassadenreinigung liegt. Die Mindestlohnverordnung tritt am 31.12.2020 außer Kraft.
Baugewerbe: Mindestlohn steigt bundesweit
Ungelernte erhalten bundesweit einen Stundenlohn von mindestens 11,75 Euro ab März 2018. Der Mindestlohn für Facharbeiter ist regional unterschiedlich. Er beträgt in Ostdeutschland zunächst 11,75 Euro. In Westdeutschland liegt er bei 14,95 Euro pro Zeitstunde. In Berlin gilt ein Mindestlohn von zunächst 14,80 Euro. Die Mindestlohnverordnung im Baugewerbe gilt bis 31.12.2019.

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