Aufteilung von Gebäudewert und Grund und Boden
Beim Kauf einer (gebrauchten) Immobilie wird normalerweise das Grundstück zusammen mit dem Gebäude erworben und zwischen Käufer und Verkäufer ein Gesamtpreis vereinbart.
In dieser Situation wird der Kaufpreis auf dem Schätzweg aufgeteilt. Hierzu hat die Finanzverwaltung eine Excel-Berechnung veröffentlicht, die zumindest vom Finanzamt anzuwenden ist. Folgende Daten werden für diese Berechnung benötigt:
- Lage des Grundstückes
- Art der Wohnung / des Hauses
- Datum des Kaufvertrages
- Baujahr des Gebäudes
- Kaufpreis inkl. Nebenkosten
- Anzahl miterworbener Garagenstellplätze / Tiefgaragenstellplätze
- erworbene Grundstücksgröße
- Bodenrichtwert in Euro
Der Bodenrichtwert ist von der jeweiligen Stadt / Landratsamt zu erfragen. In Nürnberg wird der Bodenrichtwert beispielsweise von einem Gutachterausschuss in einem Marktbericht veröffentlicht, den man kostenpflichtig erwerben kann.
Das Berechnungstool der Verwaltung können Sie hier downloaden!
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass bei dieser Schätzmethode wegen der aktuellen Bodenrichtwerte der Kaufpreisanteil des Grundstückes relativ hoch bemessen wird. Da bei der Vermietung der Immobilie jedoch ausschließlich der Wertverlust des Gebäudes als Werbungskosten absetzbar ist, nicht jedoch der des Grundstücks, wäre ein höherer Kaufpreisanteil des Gebäudes steuerlich besser.
Wir raten daher, gleich beim Notar den Gesamtkaufpreis aufzuteilen und einen Kaufpreis für das Grundstück und einen Kaufpreis für das Gebäude zu vereinbaren. Die Finanzverwaltung ist angehalten dieser Aufteilung zu folgen.
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