Fachberater für internationales Steuerrecht

Am 22.12.2011 hat die Steuerberaterkammer Nürnberg unserem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Herrn Klaus Herzog, die Fachberaterbezeichnung

„Fachberater für internationales Steuerrecht“

verliehen.

Für die Verleihung der Fachberaterbezeichnung sind besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts nachzuweisen, die erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Wir gratulieren zur Verleihung des Titels und wünschen ihm für die weitere berufliche Tätigkeit, insbesondere auf dem Fachgebiet, viel Erfolg.