Überbrückungshilfe, Kurzarbeit und Stundung laufender Steuern

Aktuell gibt es viele Fragen rund um die angespannte wirtschaftliche Lage, die durch die Beschränkungen aufrgund der Corona Pandemie enstanden ist. Wir versuchen Sie mit aktuellen Infos zum Thema Kurzarbeit, Steuerstundung und Fördergelder zu unterstützen.

Corona Überbrückungshilfe III für die Monate Januar bis Juni 2021:
Die Überbrückungshilfe III schliesst direkt an die Überbrückungshilfe II an und soll Unternehmen in den Monaten Januar bis Juni 2021 unterstützen, die aufgrund der Beschränkungen durch die Corona Pandemie wirtschaftliche Schäden erleiden.
Mehr Information erhalten sie hier!

Außerordentliche Wirtschaftshilfe - Novemberhilfe / Dezemberhilfe:
Aufgrund des aktuellen Lockdown- Light, bei dem viele aufgrund der gesetzlichen Beschränkungen ihre Geschäfte schliessen müssen, hat die Bundesregierung Außerordentliche Wirtschaftshilfe beschlossen. Hier soll bis zu 75% des Umsatzes vom November / Dezember 2019 als Förderleistung ausbezahlt werden. Die Antragsfrist endet am 30. April 2021.
Mehr Information erhalten sie hier!

Corona Überbrückungshilfe II für die Monate September bis Dezember 2020:
Die Antragsfrist endete am 31. März 2021.
Mehr Information erhalten sie hier!

Konjunkturpaket
Die Bundesregierung hat sich auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit Senkung der Mehrwertsteuer, Hilfen für Kommunen, Zuschüsse für Familien und Förderung von Zukunftstechnologien verständigt.
Mehr Informationen finden Sie hier!

Stundung laufende Steuern
Aus verschiedenen Ministerien wurde signalisiert, dass Steuerzahlungen für Unternehmen die von der Corona-Krise betroffen sind, auf Antrag gestundet werden können. Kommen Sie gerne auf uns zu, damit wir Sie bei der Beantragung von Steuerstundungen unterstützen können.
Die Vorlage für den Stundungsantrag sehen sie hier!

Die AOK informiert darüber, dass freiwillig versicherte Selbstständige eine Beitragsermäßigung wegen eines krisenbedingten Gewinneinbruchs beantragen können. Ebenson wäre mit Erfüllung gewisser Voraussetzungen die Sozialversicherungsbeiträge der Monate März bis Mai 2020 bis Fälligkeit Juni 2020 stundungsfähig. Hierzu wäre dann auch keine Sicherheitsleistung erforderlich und es würden keine Stundungszinsen anfallen. Die Stundungsmöglichkeiten gelten auch für freiwillig Krankenversicherte, die ihre Beiträge direkt an die AOK zahlen.

Rückzahlung der Umsatzsteuer Sondervorauszahlung zur Schaffung von Liquidität
Das bayerische Staatsminiserium will Unternehmen eine zusätzliche Liquiditätshilfe geben, in dem die im Februar geleistete Umsatzsteuer- Sondervorauszhalung zurückbezahlt wird. Diese kann mit einfachen Antrag zurückgefordert werden. Mehr Informationen erhalten Sie hier!

Förderdarlehen
Förderdarlehen soll es über die KfW und LfA geben. Hierbei läuft der Kontakt, Antrag und die Auszahlung über Ihre Hausbank.
Informationen dazu gibt es hier:
KfW!
LfA!
Zentrale Kontakte vom Bundesministerium für Finanzen!

Kurzarbeit
Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorrübergehend geschlossen wird.
Eine Zusammenstellung des Kurzarbeitergeldes der Agentur für Arbeit sehen Sie hier!

Wichtig: Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.
Die Anzeige für das Kurzarbeitergeld als PDF halten Sie hier!

Aufgrund der vielen Anfragen ist es schwer einen Ansprechpartner zu erhalten. Betriebe können die Kurzarbeit auch online anzeigen, in dem sie sich bei nachfolgenden Link registrieren und die Anzeige online erstellen: https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal

Bitte beachten Sie, dass Sie als Arbeitgeber nicht einfach Kurzarbeit einführen dürfen. Sofern die Zustimmung nicht schon im Arbeitsvertrag enthalten ist, muss der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer treffen.
Ein Video zu den Voraussetzungen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier!
Ein Video zum Verfahren des Kurzarbeitergelds finden Sie hier!
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier!

Elternhilfe Corona
Selbständige (und Arbeitgeber) können für Eltern eine Elternhilfe beantragen, wenn ihre Kinder unter 12 Jahren sind und nicht betreut werden können.
Mehr Informationen finden Sie hier!

Aktuelle Entwicklung der bayerischen Staatsregierung zu den Corona Maßnahmen
Aktuelle Regelungen zu den Corona Maßnahmen in Bayern
Übersicht über die in Bayern geltenden Regelungen und Beschränkungen

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